Allgemeine Geschäftsbedingungen

euro büro
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1. Geltungsbereich

Die folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes einschließlich Softwareentwicklungen, Beratungen und Auskünfte, und gelten spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung, bzw. bei nicht widersprochenem Empfang der Auftragsbestätigung, als angenommen. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäftsbeziehungen in der jeweils neuesten Fassung, auch wenn nicht nochmals ausführlich darauf hingewiesen wird. Gegenbestätigungen sowie abweichende Einkaufsbedingungen des Kunden sind nicht wirksam und werden hiermit ausdrücklich widersprochen. Änderungen einzelner Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen haben keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und sind nur wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt wurden. Für jede Rechtsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Hauptsitz unseres Unternehmens.


2. Angebot und Vertragsabschluß

Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder wenn mit dessen Ausführung von uns begonnen wird. Mündliche Abreden unserer Mitarbeiter und Vertreter verpflichten uns nur, wenn wir die mündlichen Abreden schriftlich bestätigt haben. Technische oder gestalterische Abweichungen von Angeboten und sonstigen schriftlichen Unterlagen sowie Konstruktions-, Modell- und Materialänderung im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen uns abgeleitet werden können. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Maßgebend für Umfang, Art und Qualität der Lieferung und Leistungen ist der beiderseitig unterzeichnete Vertrag oder unsere schriftliche Auftragsbestätigung. Produktbeschreibungen, Werbeaussagen, Darstellungen in Prospekten, in Testprogrammen oder anderen Informationsunterlagen sind daher nicht zwingend Vertragsbestandteil, sondern generelle Leistungsbeschreibungen. Sie sind insbesondere keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch unsere Geschäftsleitung. Bei Kauf oder Lizenzierung von Software hat der Kunde keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.


3. Preise

Alle Preise, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind freibleibend. Sie sind auf der Basis der zur Zeit der Angebotsabgabe ermittelten Zoll, Ein- und Ausfuhrgebühren sowie Währungsparitäten berechnet. Sollten diese bis zur Erfüllung des Auftrages eine Veränderung erfahren, so behalten wir uns eine entsprechende Anpassung, auch ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden, vor. Alle Preise, auch diejenigen in der Auftragsbestätigung, sind Nettopreise. Die jeweilige Mehrwertsteuer, Kosten für Verpackung, Versand, Versicherung, etwaige Zollkosten, Fahrtkosten, Spesen, Zubehör und sonstige Leistungen werden gesondert in Rechnung gestellt.


4. Versand, Lieferung und Leistung

4.1 Liefertermine und -fristen

Sämtliche Liefertermine und / oder -fristen sind nur verbindlich, wenn sie als solche bezeichnet und schriftlich vereinbart worden sind. Sie stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Lieferfristen beginnen, vorrausgesetzt der Kunde hat seine Vertragspflichten rechtzeitig erfüllt, frühestens mit Datum der Auftragsbestätigung, sofern alle Einzelheiten geklärt sind, anderenfalls ab Datum der endgültigen Klärung aller Einzelheiten.


4.2 Versand und Verpackung

Wir behalten uns die Wahl des Versandweges sowie der Verpackung vor. Die Entgegennahme der Ware ohne Beanstandung von den den Transport ausführenden Personen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung.


4.3 Teillieferungen

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und gelten jeweils als selbstständige Leistung.


4.4 Selbstabholung durch den Kunden

Ist mit dem Kunden Selbstabholung der Ware vereinbart und die Ware nicht binnen 14 Tage nach Absendung der Mitteilung der Lieferfähigkeit abgeholt worden, sind wir berechtigt, dem Kunden die Ware per Nachnahme zuzustellen.


4.5 Von uns nicht zu vertretende Liefer- und / oder Leistungsverzögerung

Wir haften nicht für Liefer- und Leistungsverzögerung aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die außerhalb unserer Sphäre liegen (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, politische Ereignisse, Leistungsstörungen aller Art bei unseren Vorlieferanten oder anderen Unterlieferanten (Beschaffungsrisiko) etc..). Wir werden den Kunden unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Ware informieren. Ferner sind wir berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung, um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Dem Kunden stehen in diesem Fall keine Ansprüche gegen uns zu. Nur wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, hat der Kunde das Recht zum Rücktritt bezüglich der noch nicht erbrachten Leistung. Dafür eventuell schon erbrachte Gegenleistungen werden wir dem Kunden unverzüglich erstatten. Von uns bereits erbrachte Teilleistungen bleiben vom Rücktritt unberührt, es sei denn, sie sind für den Kunden aufgrund des Wegfalls der restlichen Erfüllung wertlos. Der Kunde hat sein Rücktrittsrecht nur unverzüglich, spätestens nach Ablauf von weiteren 10 Arbeitstagen ausüben. Weitergehende Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.


4.6 Von uns nicht zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung

Kann der Hersteller oder Vorlieferant die Ware nicht ganz oder teilweise überhaupt nicht mehr liefern, so entfällt unsere Leistungspflicht. Wir werden den Kunden unverzüglich darüber informieren. In diesem Fall werden wir unsere Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten durchsetzen und nach erfolgter Befriedigung an den Kunden nach Abzug unserer Kosten in angemessener Höhe entrichten oder wahlweise unsere Ersatzansprüche gegen den Hersteller oder Vorlieferanten an den Kunden abtreten. Darüber hinausgehende Ansprüche gegen uns stehen dem Kunden nicht zu.


4.7 Von uns zu vetretende Liefer- und / oder 4.7 Leistungsverzögerung

Im Fall von Liefer- oder Leistungsverzögerungen, die wir vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten haben, hat der Kunde, wenn ihm dadurch ein Schaden entstanden ist, einen Ersatzanspruch in Höhe von 3 % des Rechnungswertes für jede vollendete Woche, insgesamt jedoch höchstens 15 % des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Ein solcher Ersatzanspruch setzt voraus, dass der Kunde uns zuvor eine schriftliche Nachfrist von 4 Wochen gesetzt hat, die ergebnislos verstrichen ist. Darüber hinausgehende Ansprüche wegen Liefer- und / oder Leistungsverzögerungen stehen dem Kunden nicht zu.


5. Gefahrenübergang, Abnahme

Die Gefahr geht , auch bei Lieferung frei Haus, mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder eine sonstige, auch eigene, Transportperson, spätestens jedoch mit verlassen unserer Lagerräume, auf den Kunden über. Wird der Versand ohne unser Verschulden unmöglich oder verzögert er sich auf Wunsch des Kunden oder gerät der Kunde in Annahmeverzug, so geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Versicherungen gegen Transportschäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten vorgenommen. Wir behalten uns jedoch vor, in bestimmten Fällen, die Ware unaufgefordert auf Kosten des Kunden zu versichern. Gerät der Kunde mit der Annahme länger als 14 Tage in Verzug, können wir unbeschadet sonstiger Rechte, vom Vertrag zurücktreten und vom Kunden eine Vertragsstrafe von 5% des Rechnungswertes zzgl. evtl. entstandener Transport- und Nebenkosten verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren tatsächlichen Schadens bleibt uns vorbehalten. Der Kunde gerät auch in Annahmeverzug, wenn ihm die Lieferung durch uns nur schriftlich angeboten wird.


6. Zahlung, Verzug

Rechnungen sind sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig und innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Bei Erstaufträgen sind wir berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen zu verlangen oder per BAR-Nachnahme zu liefern. Die Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung von Zahlungen, auch wenn Gegenansprüche geltend gemacht werden, ist nur möglich wenn die Gegenforderungen unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur im Hinblick auf den jeweiligen Vertrag geltend machen. Bestehende Gewährleistungsansprüche berechtigen den Kunden nicht zur Minderung oder Zurückbehaltung fälliger Rechnungen. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und zwar diskont- und spesenfrei. Sie gelten erst nach Einlösung des Gegenwertes auf unserem Konto als Zahlung. Kommt der Kunde seinen Zahlungs- verpflichtungen nicht vertragsgemäß nach oder stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld, auch solche für noch nicht ausgelieferte aber versandbereite Ware, ohne Rücksicht auf evtl. vereinbarte Zahlungsziele, fällig zu stellen, Vorauszahlungen oder Sicherheitszahlungen zu verlangen. Ferner sind wir zum sofortigen Rücktritt aller Verträge ohne vorheriger Ankündigung berechtigt. Darüber hinaus werden alle laufenden Verpflichtungen unsererseits (z.B. Wartungs- und Garantie- leistungen), auch aus nicht betroffenen Verträgen, bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen ausgesetzt, ohne das sich hierdurch die jeweilige Vertragslaufzeit (z.B. gewährte Garantiedauer) verlängert. Gerät der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Sie sind dann niedriger anzusetzen, wenn der Kunde eine geringere Belastung nachweist; der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig. Zusätzlich behalten wir uns vor, pro Mahnung eine Pauschale von 5,-- € zzgl. Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Bei Nichteinlösen von Scheck, Wechsel oder Bankeinzug-/Lastschrift, gleich aus welchem Grund, trägt der Kunde zusätzlich sämtliche hiermit verbundene Bankgebühren, sowie eine von uns berechnete Bearbeitungs- gebühr in Höhe von 25,-- € zzgl. Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das uneingeschränkte Recht zur Abtretung unserer Forderungen an Dritte vor.


7. Gewährleistung

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und Materialmängeln sind. Die Gewährleistungsfrist für unsere Produkte beträgt 1 Jahr ab Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Jede Mängelrüge des Kunden hat unverzüglich, schriftlich und mit ausführlicher Begründung zu erfolgen. Handelsübliche oder unvermeidbare Abweichungen der gelieferten Ware in Konstruktion, Ausführung, Form, Farbe, usw. oder durch die Entwicklung der Geräte bedingte technische Änderungen, auch innerhalb einer Lieferung, begründen keine Rechte gegen uns. Wir übernehmen nur dann die Gewähr für die Eignung der von uns gelieferten Ware zu einem bestimmten Verwendungs- oder Einsatzzweck, wenn der Kunde uns sämtliche dazu maßgeblichen technischen und faktischen Voraussetzungen genannt hat und diese von uns überprüft worden sind. Eine derartige Überprüfung ist gesondert in Auftrag zu geben und zu vergüten. Andernfalls hat die Ware die für ihre Art übliche Qualität und eignet sich für die gewöhnliche Verwendung. Eine Kompatibilität zwischen der von uns gelieferten Ware und der anderer Hersteller wird nicht gewährt. Beim Kauf von Software ist eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung o. ä. resultiert, in keinem Fall ein Mangel der Software. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung unverzüglich nach der Ablieferung durch zumutbare Untersuchungen auf Falschlieferung, Mengenabweichung sonstige Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu überprüfen. Diesbezügliche Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Ablieferung schriftlich unter Angabe von Gründen geltend zu machen. Im Falle späterer Erkennbarkeit beginnt die Frist ab Kenntnis. Hält der Kunde diese Fristen nicht ein, so gelten die Falschlieferung, Mengenabweichung, sonstige Mängel oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften als genehmigt. Transportschäden sind auch dann unverzüglich schriftlich bei uns zu melden, wenn wir nicht für den Transport zuständig sind. Zur Geltendmachung jeglicher Ansprüche ist der Kunde verpflichtet, alle Bezugsunterlagen, insbesondere unsere Rechnung und eine ausführliche Begründung bzw. genaue Fehlerbeschreibung vorzulegen. Fehlende Unterlagen werden gegen eine Gebühr von 10,-- € zzgl. Mehrwertsteuer nacherstellt. Vor Rücksendung jeder bemängelten Ware ist der Kunde verpflichtet, bei uns nachzufragen, wo die entsprechende Nachbesserung stattfinden soll, da wir uns das Recht vorbehalten die Nachbesserung nach unserer Wahl bei uns oder beim Kunden vorzunehmen. Ein Recht auf Nachbesserung beim Kunden besteht jedoch nicht. Defekte Ware ist, unser Einverständnis vorrausgesetzt, unter Angabe der Daten des Kaufbeleges mit ausführlicher Fehlerbeschreibung in der Originalverpackung mit allem Zubehör (Kabel, Handbuch, Software etc.) frei an uns zu senden. Dies gilt auch und insbesondere für Garantieaustausch. Die Ware wird nach Überprüfung wieder unfrei an den Kunden zurückgesandt. Jeder unserer Lieferungen liegt ein RMA-Formblatt bei. Der Kunde hat für jede Rücksendung dieses Formblatt zu verwenden und die darauf vermerkten Zusatzbestimmungen zu beachten. Die Ware wird nach Überprüfung wieder unfrei an den Kunden zurückgesandt. Unabhängig davon, ob ein Fehler festgestellt wurde oder nicht, können wir Mehrkosten verlangen, die daraus resultieren, dass die Ware verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Austausch der Ware erfolgt ausschließlich nach Erhalt der defekten Teile. Mängel einzelner Teile der Lieferung können nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung führen. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung haben wir nach unserer Wahl Nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Der Kunde kann schriftlich Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen, wenn drei Nachbesserungsversuche oder Ersatzlieferungen nach jeweils vorangegangenem Setzen angemessener Fristen fehlgeschlagen sind und derselbe Mangel nicht behoben werden konnte bzw. auch bei den Ersatzlieferungen aufgetreten ist. Macht der Kunde in diesem Fall von seinem Recht auf Rücktritt oder Preisminderung keinen Gebrauch, so können wir unsererseits vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Gewährleistungs- bzw. Schadenersatzansprüche, aus jedem Rechtsgrund einschließlich solcher wegen Folgeschäden und Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch den Anschluss von Zusatzgeräten, Erweiterungskarten oder äußere Einflüsse entstehen. Bestehende Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen nicht die Fälligkeit unserer Rechnungen. Gutschriften werden grundsätzlich nicht gewährt. Sofern wir ausnahmsweise Ware zurücknehmen sind wir berechtigt eine Nutzungs- entschädigung zu verlangen. Diese beträgt bei Rücknahme ab Lieferdatum, innerhalb von 1 Monat 30%, 2 Monate 40%, 3 Monate 50%, 6 Monate 60% und 9 Monate 70% des Kaufpreises. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist davon unberührt und wird individuell überprüft. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Sie stehen nur dem Kunden zu. Stellt sich heraus, dass Beanstandungen unberechtigt waren, weil zum Beispiel kein Mangel festgestellt werden konnte, so werden dem Kunden die Kosten der Überprüfung mit der jeweils gültigen Testpauschale, mindestens jedoch mit 25,-- € zuzüglich Versandkosten und Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt. Die Beweislast liegt beim Kunden. § 254 BGB gilt entsprechend.


8. Eigentumsvorbehalt und Sicherheit

Bis zur vollständige Bezahlung des Kaufpreises sowie der Erfüllung aller anderen Forderungen, die uns gegen den Kunden aus jedem Rechtsgrund jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum. Wird die von uns gelieferte Ware vom Kunden be- oder verarbeitet oder mit anderer Ware verbunden oder vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache oder an dem vermischten Bestand in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware. Der Kunde tritt seine Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der in unserem (Mit-)Eigentum stehenden Ware zur Sicherheit für alle uns zum Zeitpunkt der Weiterveräußerung gegen den Kunden zustehenden Ansprüche in Höhe unserer Forderungen an uns ab. Der Kunde ist berechtigt, die abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen. Diese Ermächtigung erlischt, wenn der Kunde uns gegenüber in Zahlungsverzug gerät. Wir sind dann bevollmächtigt, im Namen des Kunden dessen Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten. Hierzu hat uns der Kunde alle entsprechenden Unterlagen zu übergeben. Der Kunde ist verpflichtet die in unserem (Mit-)Eigentum stehende Ware gegen alle üblichen Risiken ausreichend zu versichern und uns dies auf Verlangen nachzuweisen. Evtl. hieraus entstehende Ersatzansprüche tritt uns der Kunde, in Höhe unserer Forderungen, bereits jetzt ab. Bei Zugriffen Dritter auf die in unserem (Mit-)Eigentum stehende Ware, insbesondere Pfändungen, wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.


9. Haftung

Zusätzlich zu bereits erwähnten Haftungsbeschränkungen gilt: Für Software übernehmen wir - sofern uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind - keine Haftung. Dies gilt auch für Computerviren und deren Folgeschäden. Sollten im Rahmen unserer Reparaturbemühungen, Umrüst- oder sonstiger Hardwarearbeiten Daten auf den entsprechenden Geräten verloren gehen, so ist dieses Risiko vom Kunden zu tragen. Wir übernehmen keine Haftung für Schäden, oder deren Folgen, die durch unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten seitens des Kunden entstehen. Jegliche Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, setzen voraus, dass uns oder Personen, deren Handlungen uns gesetzlich zuzurechnen sind, grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachzuweisen sind. Sämtliche Ersatzansprüche gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren spätestens ein Jahr seit Ablieferung, wenn nicht die gesetzliche Verjährungsfrist kürzer ist. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, Anrechnung ersparter Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von uns garantiertes Beschaffungsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens unsererseits entstanden sind, für Ansprüche mach dem Produkthaftungsgesetz sowie Schäden aus.


10. Sonstiges

Änderungen oder Ergänzungen sämtlicher Vereinbarungen mit uns einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis. Sollten Teile unserer Vereinbarungen einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so behalten die übrigen Regelungen ihre Wirksamkeit. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechts- wirksamer Weise am nächsten kommt. Dasselbe gilt für Vertragslücken. Die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien regeln sich ausschließ- lich nach dem in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz unseres Unternehmens. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohn- und / oder Geschäftssitz zu verklagen.